Wer muss Gehwege vom Schnee befreien?

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Ihr Vermieter hat Ihnen die Räum- und Streupflicht übertragen, Sie sind aber verhindert? Dann müssen Sie für Ersatz sorgen. - © Felix Kästle/dpa/dpa-tmn
Ihr Vermieter hat Ihnen die Räum- und Streupflicht übertragen, Sie sind aber verhindert? Dann müssen Sie für Ersatz sorgen. (© Felix Kästle/dpa/dpa-tmn)

Die meisten Kommunen übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die angrenzenden Grundstückseigentümer. Doch auch die können ihrerseits weiterdelegieren.

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