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Kommentar

Ungleiche Elternbeiträge für die Kinderbetreuung: Das ist ungerechtes Chaos

Ungerecht und unsozial. Diese beiden Begriffe drängen sich auf, wenn man sich das OWL-Chaos bei den Ganztagsgebühren anschaut. Jede Kommune hat ihre eigene Satzung, in der sie die Elternbeiträge festlegt. Es wird aber nicht nur unterschiedlich hoch abkassiert, teilweise finden sich auch bis zu fünf unterschiedliche Gehaltseinstufungen in einem Kreis. Da zahlen Eltern einer Kommune bis zu fünf Mal mehr als die Eltern in benachbarten Städten. Einige freuen sich bis zu einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro über eine Gratis-Betreuung, während andere finanziell noch wesentlich schlechter gestellt sind, aber bereits ab dem ersten Euro zahlen müssen.

Es ist ein Zustand, der das zutiefst gerechte Vorgehen, die Elternbeiträge für die Betreuung nach dem Einkommen zu staffeln, ad absurdum führt, weil die Finanzkraft der Kommune über die Höhe der Beiträge entscheidet und nicht die Zahlungsfähigkeit der Familien. Denn die Städte entscheiden per Satzung über die Höhe der Elternbeiträge, die genutzt werden, um den kommunalen Eigenanteil an der Finanzierung zu decken.

Der Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz wird das Gefälle noch verschärfen. Denn auch drei Jahre nach dessen Beschluss hat das Land NRW immer noch keine gesetzliche Regelung für die Ausführung und Umsetzung geliefert. Heißt auch: Die Kommunen warten immer noch auf eine verbindliche Zusage von Landesmitteln für die Finanzierung. Denn überall fehlt es nicht nur an Personal, sondern vor allem an Bauten, in denen Kinder und Mensen untergebracht werden können. Ohne Förderung vom Land bleibt den ohnehin klammen Kommunen nur „Ganztag nach Kassenlage“, wie Städtetag-Geschäftsführer Helmut Dedy es genannt hat. Eine Kasse, die vermutlich künftig auf hohe Elternbeiträge mehr angewiesen ist, denn je.

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