Augustdorf. Dass die Gemeinde eine Flüchtlingsunterkunft am Standort Nord-West-Ring 39 errichten muss, ist angesichts zu erwartender Zuweisungen unstrittig. Doch wie diese mit Energie versorgt werden soll - darüber waren sich die Politiker uneins. Die SPD hat im Nachhinein gegen den Beschluss im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt Einspruch erhoben. Zur Unterbringung von Flüchtlingen soll auf dem Gelände des ehemaligen Containerwohnheims eine neue Unterkunft in Modulbauweise errichtet werden. Für die Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 520.000 Euro zur Verfügung. Hierzu hatte der Rat bereits im September überplanmäßige Mittel beschlossen. Und zwar mit dem Vermerk, dass von der Installation einer Gasheizung möglichst Abstand zu nehmen ist. Bekanntlich hatte es in Deutschland in der Vergangenheit massive Versorgungsschwierigkeiten mit Gas gegeben; die Bundesregierung strebt die Unabhängigkeit von fossilen Energien an. Fünf Varianten geprüft Die Verwaltung hat die Gesamtkosten für fünf mögliche Varianten geprüft. Diese beinhalten die Anschaffungskosten, Energieanschlüsse und Nebenkosten. Dabei ergab sich, dass eine Stromheizung mit rund 480.000 Euro die günstigste Lösung ist. Eine Stromheizung samt Photovoltaikanlage schlägt mit 560.540 Euro zu Buche, eine Gasheizung mit 518.637 Euro, mit Luft-Wärmepumpe knapp 550.000 Euro. Eine Luft-Wärmepumpe samt Photovoltaikanlage würde 628.240 Euro kosten. Innerhalb des Haushaltsansatzes liegen die Variante Stromheizung und Variante Gasheizung, hatte die Verwaltung angemerkt. Alle anderen Varianten lägen außerhalb des Budgets. Zudem hat die Verwaltung eine Betrachtung der Anschaffungskosten inklusive Energiekosten über verschiedene Zeiträume ermittelt. Daraus wurde ersichtlich, dass die Variante Gasheizung ab drei Jahren Nutzungszeit die geringsten Kosten verursacht und auch nach neun Jahren Nutzung am wirtschaftlichsten wäre. Luft-Wärmepumpe nach 12 Jahren günstiger Aus der Kostenkurve sei ablesbar, dass die Variante Luft-Wärmepumpe samt Photovoltaikanlage nach einer Nutzungszeit von mindestens zwölf Jahren wirtschaftlicher als die Gasvariante wäre. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterkunft spätestens nach zwölf Jahren nicht mehr genutzt werden kann. Eine Mehrheit der Politiker sprach sich im Ausschuss dennoch für eine Stromlösung aus. Dagegen erhob die SPD-Fraktion Einspruch. Begründung: Der Beschlussvorschlag führe dazu, dass die Gemeinde Augustdorf eine unwirtschaftliche Variante umsetzen würde. Zudem habe der Ausschuss in seiner Sitzung Ende Oktober aufgrund der Abwesenheit einer Fraktion den Rat der Gemeinde Augustdorf nicht spiegelbildlich dargestellt. Der Rat wird am Donnerstag über den Einspruch und die künftige Energienutzung abstimmen. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr im Bürgerzentrum.