Wie geht es mit der Von-Haxthausen-Grundschule in Alverdissen weiter?

veröffentlicht

  • 3
Bleibt die Von-Haxthausen-Grundschule erhalten? - © Archivfoto: Sylvia Frevert
Bleibt die Von-Haxthausen-Grundschule erhalten? (© Archivfoto: Sylvia Frevert)

Barntrup. Wie geht es mit der Von-Haxthausen-Grundschule in Alverdissen weiter? Darüber will der Rat der Gemeinde Barntrup am Dienstag, 5. April, in seiner nächsten Sitzung beraten. Die CDU-Fraktion macht sich schon jetzt für einen Erhalt der Grundschule stark.

Wie berichtet, steht die Zukunft des Teilstandortes der Von-Haxthausen-Grundschule auf der Kippe, weil laut Verwaltung hohe Investitionen notwendig sind: Für das Schulgebäude seien etwa 1,2 Millionen Euro Kosten veranschlagt und für die Mehrzweckhalle noch einmal eine Million Euro. Aber auch der Standort in Barntrup ist sanierungsbedürftig, hier seien rund 2,8 Millionen Euro für das Schulgebäude und fast 400.000 Euro für die Turnhalle notwendig. Viel Geld für die kleine Kommune. Daher steht der kleinere Standort in Alverdissen seit vergangenem Jahr zur Diskussion.

CDU will Standort-Konzept beibehalten

Das Thema sei laut Pressemitteilung der Christdemokraten sehr umfangreich: „Lehrermangel, organisatorische Herausforderungen, Dorfentwicklung, Familienfreundlichkeit und Kosten sind nur einige Aspekte, die ausgiebig beraten und diskutiert wurden.“ Unter anderem hätten sich die Mitglieder der Fraktion in den vergangenen Wochen und Monaten mit Verwaltung, Schulleitung und der Bürgerinitiative „Pro JÜL Standort Alverdissen“ ausgetauscht. Auf Basis dessen konnte die Fraktion jetzt eine Entscheidung treffen. „Eine Abstimmung innerhalb der CDU hat ein Votum der 13 Ratsmitglieder mit acht zu fünf für den Erhalt des Standortes Alverdissen ergeben“, heißt es in der Pressemitteilung. Somit bleibt es nach dem Willen der CDU-Fraktion bei dem bestehenden Standortkonzept mit zwei Standorten – einem in Alverdissen und einem in Barntrup.

Um für Transparenz im Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Ratsmitglieds zu sorgen, wollen die Christdemokraten gemäß der Geschäftsordnung des Rates eine namentliche Abstimmung im Rat für den 5. April beantragen. „Nach einem solchen intensiven Beratungsverlauf, geprägt von außerordentlich hohem öffentlichem Interesse, sollte jede einzelne Meinung zu 100 Prozent nach außen und gegenüber der Bürger- und Wählerschaft offen vertreten werden“, heißt es abschließend.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

Kommentare