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Vereinsrecht

Blomberger Ehrenamt in Not: Warum der Verein als Ganzes haftet, aber nicht die Mitglieder

Dass das Charles-Dickens-Festival in Blomberg 2024 derart verregnet war, hat den Verein in eine Schieflage gebracht. Die Solidarität der Mitglieder hat das zumindest teilweise wieder gerade gerückt, obwohl nach dem Vereinsrecht keiner von ihnen direkt haftbar ist. - © Nicole Ellerbrake

Was passiert eigentlich, wenn ein eingetragener Verein in eine finanzielle Schieflage gerät? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Eines schließt allerdings das Vereinsrecht aus: Dass alle Mitglieder mit ihrem Privatvermögen haften. Und das gilt, entgegen der jüngsten Berichterstattung, auch bei der Kulturwerkstatt Blomberger Land.

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