Kreis Lippe. Die Lippische Landeskirche widerspricht der Kritik der CDU-Kreistagsfraktion zum Fall Muntari Adam. Vor allem weist Dieter Bökemeier, Pfarrer für Flucht und Migration der Lippischen Landeskirche, die Äußerung des sozialpolitischen Sprechers der Fraktion, Stephan Grigat, zurück, die Landeskirche habe sich „über das Gesetz" gestellt.
Denn: Ihre Kritik an der Abschiebung des betreffenden Ghanaers beziehe sich ja gerade darauf, dass der Kreis Lippe eine legale Möglichkeit nicht gewählt habe, die der Paragraph 23a des Aufenthaltsgesetzes ausdrücklich vorsehe, schreibt Bökemeier in der Stellungnahme der Landeskirche.
Verknüpfung mit dem Kirchenasyl sei falsch
Der Paragraph 23a beschreibe das Härtefallverfahren und die Möglichkeit, hieraus resultierend eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die NRW-Härtefallkommission hatte auf Basis dieser Rechtsgrundlage den Kreis um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ersucht. Gegenüber der LZ hatte Grigat seine persönliche Meinung gesagt: Er halte die Härtefallkommission für überflüssig.
Mit dem von der CDU erwähnten Kirchenasyl von 2014 habe der aktuelle Streitfall überhaupt nichts mehr zu tun. Diese Fälle habe die CDU unzutreffend miteinander verknüpft.
„Die Behauptung, die Kirche akzeptiere ,nicht einmal das von deutschen Gerichten rechtskräftig entschiedene Ergebnis, weisen wir zurück. Als Kirche wissen wir uns Menschenrechten und persönlichen Schicksalen Geflüchteter – in diesem Fall auch eines Kirchenmitgliedes – verbunden und suchen nach Lösungen innerhalb des (menschen)rechtlichen Rahmens unseres Staates. Ein solches Engagement in einem derart falschen Licht darzustellen, weisen wir ebenfalls energisch zurück."