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Einrichtungsbezogene Impfpflicht macht große Probleme in Lippe

Astrid Sewing und Silke Buhrmester

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Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die Tätigkeits- und Betretungsverbote greifen allerdings in Grundrechte ein. - © Pixabay
Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die Tätigkeits- und Betretungsverbote greifen allerdings in Grundrechte ein. (© Pixabay)

Der Kreis schätzt, dass 2.500 Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Lippe nicht geimpft sind. Jeder Fall muss durch das Gesundheitsamt geprüft werden.

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