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Konfliktpotenzial

Stadt Detmold mahnt ihre Bürger: Heckenschnitt nicht vergessen!

Detmold. Die üppige Vegetation in Detmold sorgt für Konfliktpotenzial zwischen der Natur und der öffentlichen Ordnung. „Die städtischen Teams sind zwar bemüht, öffentliche Flächen zu pflegen, doch die Verantwortung für den Rückschnitt von überhängendem Grün liegt bei den Privatanliegern“, mahnt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Die Stadtverwaltung hat nun Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

„Bitte um Rückschnitt“

Rund 30 Mal täglich würden Mitarbeiter des Straßenunterhaltungsteams Aufforderungen zum Rückschnitt an die Bürgerinnen und Bürger verteilen. „Bitte um Rückschnitt“ heißt es in der Wurfsendung, die überhängenden Bewuchs vom Privatgrundstück in den öffentlichen Raum thematisiert.

Bernd Hagemeister, Leiter des Teams Straßenunterhaltung, betont, dass es hierbei um mehr gehe als um Ästhetik: „Es steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund, insbesondere von Kindern und Personen mit Handicap, zum Beispiel einer Seheinschränkung.“ Für Sehbehinderte könne es wichtig sein, die Gehwegkanten mit dem weißen Langstock ertasten zu können.

Das Straßen- und Wegegesetz NRW verpflichtet Anlieger zur Freihaltung der Wege. Das sogenannte „Lichtraumprofil“ schreibt vor, dass über Straßen 4,50 Meter und über Rad- und Gehwegen 2,50 Meter Höhe freigehalten werden müssen. Auch die seitliche Rückschnittgrenze ist klar definiert – bis zu 50 Zentimeter hinter der Grundstücksgrenze.

Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt

Darüber hinaus weist Hagemeister darauf hin, dass Verkehrssicherheitspflegeschnitte ganzjährig zulässig und notwendig seien, auch wenn sie dem ersten Anschein nach dem Naturschutzgesetz widersprechen könnten. Eine Nichtbeachtung könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Neben dem Rückschnitt ist auch die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnränder ein Thema für die Stadt Detmold. Arnold Detert, Teamleiter der Straßenreinigung und des Winterdienstes, dankt den Bürgerinnen und Bürgern, die ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Er appelliert jedoch daran, das Kehrgut nicht in die Gossen zu kippen, sondern ordnungsgemäß zu entsorgen, um die Kanalisation nicht zu belasten.

Weitere Informationen und die geltenden Vorschriften zur Straßenreinigung können die Detmolder im Serviceportal der Stadt im Internet auf www.serviceportal-detmold.de mit Eingabe des Stichworts „Straßenreinigung“ einsehen.

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