Extertal. Dass die Geschäfte auch in der Bösingfelder Mittelstraße weniger werden, ist kein Geheimnis. Gerade kleinere, ländliche Kommunen haben mit dem Weggang von Läden zu kämpfen und sehen sich oft mit immer mehr Leerstand und Verfall konfrontiert. Die Gemeinde Extertal möchte das nicht hinnehmen und hat dafür nicht nur das Kompentenzteam Ortskern gegründet. Auch weitere Maßnahmen sollen dazu beitragen, vor allem das Zentrum wieder attraktiver zu machen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Christiane Paulmann vom Büro ILB aus Rinteln in einer Sitzung des Bauausschusses erklärt, warum in Extertal eine Änderung des Bebauungsplanes „Kerngebiet“ angestrebt wird. Denn der bisherige Plan stammt in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1980 und sieht vor, dass sich im Erdgeschoss der Gebäude jeweils ein Ladenlokal befindet. Zwar wurden in den vergangenen 30 Jahren immer wieder Änderungen vorgenommen, die sind teils aber widersprüchlich, schreibt die Gemeinde in ihrer Beschlussvorlage, über die in der jüngsten Ratssitzung abgestimmt wurde. Durch die Verlagerung vieler Ladenlokale in Richtung „Neue Mitte“ hätten sich die Ansprüche im Ortskern inzwischen geändert. Was mittlerweile eher benötigt werde, sei Wohnraum. Damit die allerdings auch in den Untergeschossen realisiert werden können, muss eine Änderung des Bebauungsplans her. Fachsprachlich ausgedrückt: Das Kerngebiet muss in ein sogenanntes urbanes Gebiet umgewandelt werden. In einem solchen ist nämlich die Mischung von Wohnen und Gewerbe möglich. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen auch die Grundlagen für Förderprogramme, wie beispielsweise das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), geschaffen werden. Apropos ISEK: Am 1. Januar sind neue Förderrichtlinien in Kraft getreten, die aufgenommen werden können. Die Gemeinde Extertal möchte dank ihrer Mittel für die Maßnahme „Ortskern Bösingfeld“ nun zusätzlich einen „Quartierarchitekten“ einsetzen. Vorgaben für das Kerngebiet Dabei handelt es sich aber mitnichten um eine neue Stelle im Rathaus, wie Bürgermeister Frank Meier auf Nachfrage erklärt. Vielmehr gehe es um Leistungen, die beispielsweise von einem Architekten bezogen werden können und die - so erklärt es die Beschlussvorlage - der Erneuerung dienen. Der Fördersatz beträgt, wie bei den anderen ISEK-Maßnahmen, 60 Prozent. Dem Einsatz eines „Quartiersarchitekten“ stimmte der Rat ebenso einstimmig zu wie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in Bezug auf den neuen Bebauungsplan „Kerngebiet“. In dem wird übrigens auch ersichtlich, welche Vorgaben das Kompetenzteam „Ortskern“ für das künftige urbane Gebiet im Kernbereich der Mittelstraße zwischen Nordstraße und Südstraße bis zum Kreisverkehrsplatz festgelegt hat. So sollen dort beispielsweise keine sogenannten Vergnügungsstätten (zum Beispiel Diskotheken oder Spielhallen) entstehen, im Kerngebiet außerdem keine Flachdächer. Dachbegrünung und Photovoltaik sind hingegen zulässig. Eine Planzeichnung, eine Begründung und ein Sondergutachten (Artenschutzprüfung) des Bebauungsplans sind im Ratsinfosystem einsehbar.